Der Übergabsvertrag und Schenkungsvertrag mit Notar Dr. Siegfried Keller aus Graz

Eigentumsübertragungen können durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden oder im Erbweg erfolgen. Neben dem Abschluss von Kaufverträgen zählen der Übergabsvertrag und Schenkungsvertrag zu den häufig gewählten Formen, Vermögen zu Lebzeiten zu übertragen.

Was Sie beim Übergabsvertag und Schenkungsvertrag wissen sollten

Die vorsorgende Vermögensübertragung von Liegenschaften (also Häusern, Grundstücken, Eigentumswohnungen) durch einen Übergabsvertrag oder Schenkungsvertrag wird oft gewählt, um das Vermögen im Familienbesitz zu erhalten oder um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

 

Beim Schenkungsvertrag wird das Vermögen ohne Gegenleistungen an den bzw. die Geschenknehmer/-in übertragen. Häufig werden jedoch Gegenleistungen vertraglich vereinbart, so z.B. die Betreuung und Versorgung der Übergeber im Falle von Krankheit oder Gebrechlichkeit. In diesem Fall spricht man von einem Übergabsvertrag. Diente das Haus bzw. die Wohnung bislang als Hauptwohnsitz der Übergeber, so behalten sie sich im Übergabsvertrag zumeist das Recht vor, lebenslang unentgeltlich im Haus oder in der Eigentumswohnung weiter zu wohnen (Wohnungsgebrauchsrecht).

 

Wenn Sie noch Fragen zum Übergabsvertrag oder Schenkungsvertrag haben, dann steht Ihnen das Team vom Notariat Dr. Siegfried Keller gerne zur Verfügung!